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Mercedes E-Klasse: Verkehrszeichen-Assistent - Fahrsysteme - Fahren und Parken - Mercedes E-Klasse Betriebsanleitung

Mercedes E-Klasse: Verkehrszeichen-Assistent

Allgemeine Hinweise

Verkehrszeichen-Assistent

Der Verkehrszeichen-Assistent zeigt dem Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit und Überholverbote im Kombiinstrument an. Bei Einfahrt in einen Straßenabschnitt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung wird eine Warnung ausgelöst. Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einem Kamerasystem , das oben hinter der Frontscheibe befestigt ist. Darüber hinaus werden die im Navigationssystem hinterlegten Daten und allgemeine Verkehrsregeln herangezogen, um die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung zu ermitteln.

Wenn ein für das eigene Fahrzeug relevantes Verkehrszeichen passiert wird, wird die Anzeige von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverboten aktualisiert.

Auch ohne ein sichtbares Verkehrszeichen kann die Anzeige aktualisiert werden, wenn

  • die Straße gewechselt wird (z. B. Autobahnauffahrt oder -ausfahrt)
  • eine Ortsgrenze passiert wird, die in der digitalen Karte hinterlegt ist
  • das letzte von der Kamera erkannte Verkehrszeichen nicht wiederholt wurde.
Beim Passieren eines Aufhebungszeichens (Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot) wird das Aufhebungszeichen für fünf Sekunden angezeigt. In der Assistenzgrafik wird die aktuell gültige Verkehrsvorschrift weiterhin angezeigt.

Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) werden von der Kamera ebenfalls erkannt.

Die Verkehrszeichen werden nur dann mit der Einschränkung angezeigt, wenn
  • die Vorschrift mit der Einschränkung zu beachten ist oder
  • der Verkehrszeichen-Assistent nicht sicher entscheiden kann, ob die Einschränkung zutrifft.
Wenn der Verkehrszeichen-Assistent aus allen verfügbaren Quellen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit ermitteln kann, wird auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Kombiinstrument angezeigt.

Verkehrszeichen-Assistent

Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. In diesem Fall wird die Anzeige in der Assistenzgrafik  angezeigt.

Wichtige Sicherheitshinweise

Der Verkehrszeichen-Assistent ist nur ein Hilfsmittel und kann Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote nicht immer richtig anzeigen. Die angebrachten Verkehrszeichen haben immer Vorrang vor der Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten.

Das System kann in seiner Funktion beeinträchtigt oder vorübergehend nicht verfügbar sein

  • bei schlechter Sicht, z. B. durch Schnee, Regen, Nebel oder Gischt
  • bei Blendung, z. B. durch tief stehende Sonne
  • bei Verschmutzung, Vereisung oder Beschlag der Frontscheibe im Bereich der Kamera
  • bei schlecht erkennbaren Verkehrszeichen (Verschmutzung, Verdeckung, Schnee)
  • bei unzureichender Beleuchtung der Verkehrszeichen in der Nacht
  • bei deutigen Beschilderungen (z. B. Verkehrszeichen in Baustellen oder benachbarten Fahrspuren)
  • bei fehlerhafter oder nicht aktueller Information in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems.

Hinweisfunktion ein- oder ausschalten

Wenn Sie im Bordcomputer die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten eingeschaltet haben, werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote) im Kombiinstrument jeweils für fünf Sekunden angezeigt. Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote bleiben auch dann aktiv, wenn die Anzeige deaktiviert wurde.

Die Hinweisfunktion des Verkehrszeichen-Assistenten mit dem Bordcomputer einschalten .

Anzeige im Kombiinstrument

Assistenzgrafik anzeigen

Mit dem Bordcomputer die Funktion Assistenzgrafik aufrufen .

Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten wählen.

  • Erkannte Verkehrszeichen werden im Kombiinstrument angezeigt.

    Geschwindigkeitsbegrenzung mit Überholverbot

    Verkehrszeichen-Assistent

    Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (100 mph) und ein Überholverbot .

    Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, für die Einschränkung im Zusatzzeichen relevant ist
    Zusatzzeichen für unbekannte Einschränkung
    Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (100 mph) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h (80 mph) mit einer unbekannten Einschränkung.

    Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit
    Zusatzzeichen bei Nässe
    Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (80 mph) bei Nässe und der Verkehrszeichen-Assistent hat ermittelt, dass die Beschränkung zu beachten ist.

    Aufhebung des Überholverbots

    Verkehrszeichen-Assistent

    Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (100 mph) . Das Überholverbot wurde aufgehoben . Das Verkehrszeichen für die Aufhebung des Überholverbots wird für fünf Sekunden angezeigt.

    Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung

    Verkehrszeichen-Assistent

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben .

     

    Info 

    Die Einheit der Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) hängt von dem Land ab, in dem Sie fahren. Sie wird im Allgemeinen weder auf den Verkehrszeichen noch im Kombiinstrument wiedergegeben, ist aber bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beachten.

    Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)

    Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)

    Wenn der Verkehrszeichen-Assistent beim Passieren von Einfahrtverbotszeichen erkennt, dass Sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, wird eine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt. Zusätzlich hören Sie dann einen Warnton. Um eine Gefährdung von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, sollten Sie sofort Ihre Fahrtrichtung kontrollieren.

     

    Info 

    Diese Funktion ist nicht in allen Ländern verfügbar.

     
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